Gutachten

Bei dem Erwerb eines Führerscheins und für die Ausübung gewisser Berufe dürfen laut Gesetzgeber bestimmte Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden. Daher ist ein Sehtest vorgeschrieben, in dem die erreichten Sehschärfen mit oder ohne Korrektur (z.B. Brille oder Kontaktlinsen) bescheinigt werden.

Besondere Führerscheinklassen verlangen eine augenärztliche Untersuchung und Ausstellung eines Gutachtens. Zur Untersuchung gehören neben dem Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfelds, des räumlichen Sehens, der Augenbeweglichkeit, des Dämmerungssehens und des Farbensehens.  Gemäß den gesetzlichen Anforderungen untersuchen wir Sie für die Bereiche Führerschein aller Klassen, Sportboot und Flugmedizin und stellen die nötigen Gutachten aus.

Bei Interesse an einem Gutachten freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

11:04 Dr. Gierth-Viebig